Veröffentlichungen des Eheaufgebots

Die Veröffentlichung des Eheaufgebots muss bei dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin der Gemeinde beantragt werden, in der einer der Brautleute ansässig ist, und erfolgt in der Wohnsitzgemeinde des Bräutigams und der Braut.

 Wer die Veröffentlichung beantragen kann

Alle volljährigen und ledigen Bürger und Bürgerinnen, die eine Ehe eingehen möchten.

 Was zu tun ist

Der Antrag muss von beiden Brautleuten oder von einer von ihnen mit einer Sondervollmacht beauftragten Person gestellt werden:

Es ist notwendig, einen Termin zu vereinbaren, indem Sie das entsprechende Formular auf der Seite ausfüllen:

Reichen Sie die folgenden Dokumente beim Standesamt ein:

  • Gültige Ausweispapiere.

  • Veröffentlichungsantrag des Pfarrers oder des Geistlichen für eine Eheschließung, die nach einem für zivilrechtliche Wirkungen gültigen religiösen Ritus vollzogen werden soll. 

  • 16,00 € Stempelmarke (falls einer der Brautleute nicht in Venedig ansässig ist, sind zwei Stempelmarken erforderlich). 

Im Falle einer zivilen Eheschließung, die in einer anderen Gemeinde durchgeführt werden soll, ist es notwendig, den Antrag auf Ausstellung einer Vollmacht für die Feier auszufüllen. 

Welche Kosten anfallen 

Die einzigen Kosten, die der Nutzer zu tragen hat, sind die Kosten für die Stempelmarken € 16,00(falls einer der Brautleute nicht in Venedig ansässig ist, sind zwei Stempelmarken erforderlich).

Qualitätsstandards

Zeitspanne vom Ende der Veröffentlichung bis zur Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgte Veröffentlichung/Freigabe an den Pfarrer/die Bevollmächtigung des Gottesdienstleiters, ab dem 4.


Terminvereinbarung für die Beantragung der Veröffentlichung des Eheaufgebots


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Aktualisierung durch das Standesamt.

Ultimo aggiornamento: 18/11/2023 ore 09:29