Eheschließung
Um eine standesamtliche oder kirchliche Trauung vollziehen zu können, muss zuvor die Veröffentlichung des Eheaufgebots vorgenommen worden sein.
Der Termin für die standesamtliche Trauung muss im Voraus mit dem Standesamt vereinbart werden. Die Anwesenheit von zwei erwachsenen Zeugen mit einem gültigen Ausweis ist erforderlich
Die standesamtliche Trauung findet im Gemeindehaus statt.
Wenn einer der Brautleute aufgrund einer Erkrankung oder eines anderen Hindernisses nicht in der Lage ist, das Gemeindehaus aufzusuchen, begibt sich der Standesbeamte mit dem Sekretär an den Ort, an dem sich der verhinderte Bräutigam bzw. die verhinderte Braut befindet (Wohnung, Krankenhaus, Gefängnis usw.), und vollzieht in Anwesenheit von vier Zeugen die Eheschließung.
Wer eine Eheschließung beantragen kann
- Ansässige Bürger und Bürgerinnen
- Nichtansässige Bürger und Bürgerinnen
Was zu tun ist
Um die Trauung durchzuführen, muss man:
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zuvor die Veröffentlichung des Eheaufgebots vorgenommen haben (zur SeiteVeröffentlichungen des Eheaufgebots)
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einen Termin für die Trauung mit dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin vereinbaren (zur Seite Terminvereinbarung für die standesamtliche Trauung)
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zwei volljährige Zeugen mit einem gültigen Ausweisdokument müssen anwesend sein.
Informationen zu den Unterlagen, die für die Inanspruchnahme des Dienstes bei nichtansässigen Bürgern oder ausländischen Staatsangehörigen vorzulegen sind, finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt Vorzulegende Unterlagen für nichtansässige Bürger oder ausländische Staatsangehörige.
Welche Kosten anfallen
Informationen über die Kosten der Nutzung des Dienstes finden Sie im Abschnitt Kosten.
Qualitätsstandards
Zeitspanne von der Registrierung der Ehe bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde <= 2 Werktage.
Für Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten besuchen Sie bitte die entsprechende Seite: "Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten"
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Um Ineffizienzen zu melden, steht der Digital-Hilfsschalter DIME zur Verfügung, unter dem Punkt "Meldungen"
Aktualisierung durch das Standesamt.